Welchen Kurs muss ich mit meinem Hund besuchen?
Wenn Sie im Kanton Zürich wohnhaft sind, gelten für Sie ab 1.1. 2017 folgende Regelungen:
- mit jedem neuen Hund, den Sie auf Ihren Namen registrieren lassen, und der der Rassetypenliste I entspricht müssen die obligatorischen Kurse besucht werden
- Mit Hunden der Rassetypenliste I müssen zwischen der 8. und 16. Lebenswoche 4x50 min praktische Welpenförderung besucht werden, sowie bis zum 18. Lebensmonat 10x50 min Junghundekurs besucht werden (§ 8 und § 9 HuV)
- wer diese Ausbildung ganz oder teilweise verpasst, ist verpflichtet mind. 10-20 Lektionen Erziehungskurs zu besuchen.
- Einen Erziehungskurs muss auch besuchen, wer einen Hund im Alter zwischen 18 Monaten und acht Jahren übernimmt (§ 10 Abs. 1 HuV)
Sie wissen nicht, ob ihr Hund unter diese Verordnung fällt?
Hier der Link zum veta Zürich!